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News
Mehr Rückhalt für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die hochwertige flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor einer Bewährungsprobe: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker arbeiten am Limit ihrer Kapazitäten und werden dabei zunehmend durch strikte Regulierung, Bürokratie und Kostendruck im Gesundheitssystem belastet. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten. Eine gemeinsame Kampagne der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und der zentralen Gesundheitsorganisationen, die heute unter dem Hashtag #GuteVersorgungVorOrt startet, soll den Wert der ambulanten Versorgung verdeutlichen.
„Mit dieser Initiative wollen wir den Ernst der Lage bekräftigen und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die aktuelle Situation schärfen“, sagt Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der apoBank. „Es sollte für uns als Gesellschaft eine Grundsatzfrage sein, welche Gesundheitsversorgung wir uns für die Zukunft wünschen. Auf dem Spiel steht ein einzigartiges System geprägt von (zahn-)medizinischer Autonomie, freier (Zahn-)Arztwahl für die Patienten und Fachexpertise in Apotheken vor Ort – ein System von hoher Qualität, mit kurzen Wegen und geschützt vor unqualifiziertem Wettbewerb.“
Die Heilberuflerinnen und Heilberufler signalisieren schon seit Langem, dass überbordende Bürokratie und wirtschaftliche Zwänge ihren Arbeitsalltag immer mehr erschweren. „Wir brauchen einen Masterplan für die Gesundheit, der nicht über die Köpfe der Heilberufler hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen entwickelt wird“, sagt Schellenberg. „Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind das Rückgrat der Patientenversorgung und es ist an der Zeit, ihnen den Rücken zu stärken. Es geht um die Zukunft der Praxis und Apotheke um die Ecke – und damit um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“
Der aktuelle gesundheitspolitische Kurs stößt auf große Kritik seitens der führenden Organisationen der Heilberufe. Sie warnen vor einer drohenden Versorgungslücke und machen auf den dringenden Handlungsbedarf der Politik aufmerksam.
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Ohne die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung in Deutschland nicht möglich. Eigentlich hat sich die Politik richtigerweise für eine Stärkung der ambulanten Versorgung ausgesprochen. Doch die Realität sieht anders aus. Keines der derzeit aktuellen Gesetzesvorhaben schafft mehr Arztzeit, geschweige denn mehr Ärztinnen und Ärzte. Im Gegenteil: Sie machen Praxen als Arbeitsplätze noch unattraktiver, sowohl für gründende oder übernehmende Kolleginnen und Kollegen als auch für das Personal.“
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Es sind gerade die selbstständig und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Deutschland eine Versorgung sicherstellen, die so gut ist wie in keinem anderen europäischen Land und die auf einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung beruht. Diese qualitativ hochwertige und vor allem flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie sie unsere Patientinnen und Patienten gewohnt sind, ist aber unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen alles andere als zukunftssicher. Denn mit einer Politik, die sich zunehmend an staatlichen Strukturen statt an einer funktionierenden Selbstverwaltung orientiert, wird es nicht gelingen, diese aufrechtzuerhalten und den erfolgreichen Weg einer präventionsorientierten Zahnmedizin weiterzugehen. Im Sinne einer bewährten und patientenorientierten Versorgung muss die Politik daher endlich wieder den Fokus auf die inhabergeführten Praxen richten und für sie gute und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.“
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK): „Die aktuellen politischen Reformen könnten die bewährte Versorgung vor Ort stark verändern. Die kleinen, wohnortnahen Praxen sind doch das Herzstück der Gesundheitsversorgung. Sie bieten flexible, patientennahe Lösungen und reagieren schnell auf lokale Bedürfnisse. Wir müssen die Haus-/Zahnarztpraxis als Kern der künftigen Versorgung stärken – besonders in kleineren Städten und ländlichen Gebieten. Und sie von Bürokratie entlasten. Diese Praxen sind die tragenden Säulen einer modernen Zukunft. Gerade im Lokalen sind sie unverzichtbar, um die Qualität und Erreichbarkeit der Versorgung langfristig zu sichern. Staatsnahe Versorgungsstrukturen wie in Großbritannien sehen wir äußerst kritisch.“
Gabriele Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA): „Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit den ärztlichen Berufsorganisationen und der apoBank dieses deutliche Signal zum Erhalt der freien Heilberufe aussenden. Unsere Patientinnen und Patienten brauchen starke und leistungsfähige Apotheken und Praxen sowie einen dauerhaften, niedrigschwelligen Zugang zur heilberuflichen Beratung! Doch leider sinkt die Anzahl der Apotheken seit Längerem rapide, weil sie seit elf Jahren von allen Kostenentwicklungen abgekoppelt sind. Und die aktuelle Idee des Bundesgesundheitsministeriums, nach der Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker möglich sein sollen, wird die Versorgung noch weiter ausdünnen. Denn so kann es keine sichere Arzneimittelversorgung geben und es kommt zu zahlreichen Leistungskürzungen und Qualitätseinbußen für unsere Patientinnen und Patienten. Deswegen ist die gemeinsame Kampagne so wichtig: Sie zeigt, wie groß die Bedeutung der Heilberuflerinnen und Heilberufler für die Bevölkerung ist.“
Bewegung ist wichtig, um das Herz zu trainieren, den Blutdruck stabil zu halten und ein Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche mit angeborenem Herzfehler. Rund 8.700 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland mit einem Herzfehler geboren. Längst gilt auch für sie die Empfehlung, sich nach ihren individuellen Möglichkeiten, ausreichend regelmäßig zu bewegen. Eine chronische Herzerkrankung und damit einhergehende körperliche Einschränkungen sollten dem keineswegs im Wege stehen. „Das Gegenteil sollte der Fall sein“, sagt Dr. Nicole Müller, Oberärztin der Abteilung Kinderkardiologie und Leiterin der Sektion Sportmedizin am Universitätsklinikum Bonn. „Sport ist etwas Positives, es geht um ein gutes Gefühl, um körperliche Bewegung, die Spaß macht, die uns kräftigt, Kontakt zu anderen Menschen schafft und uns einfach guttut.“ Dank ihres natürlichen Bewegungsdrangs testen schon kleine Kinder die Grenzen ihrer körperlichen Belastbarkeit aus und erlangen so Vertrauen in ihren Körper. Dadurch bauen sie Selbstbewusstsein auf und schulen ihre Eigenwahrnehmung. Dies durch gezielte sportliche Aktivität zuzulassen, fällt Eltern herzkranker Kinder verständlicherweise aufgrund der Vorgeschichte ihres Kindes oftmals schwer, berichtet Dr. Müller aus eigener Erfahrung an der Sportambulanz des Bonner Uniklinikums.
Hilfe bietet die Kinderherzstiftung mit einem aktuellen Experten-Ratgeber. Worauf Eltern für ihr Kind oder Jugendliche und junge Erwachsene mit angeborenem Herzfehler bei der Wahl ihrer Sportart (Belastungsarten verschiedener Sportarten, Verletzungsrisiken etc.) in Schule, Verein oder Kinderherzsportgruppe achten sollten, an welche Anlaufstellen sie sich wenden können, darüber informiert der aktuelle Sonderdruck der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung „Herzfehler und Sport – Neue Perspektiven für mehr Gesundheit und Lebensqualität“ (2024).
Der kostenfreie 22-seitige Ratgeber, verfasst von Dr. med. Nicole Müller, Sektion Sportmedizin, Universitätsklinikum Bonn, kann bei der Deutschen Herzstiftung unter Tel. 069 955128-400 oder bestellung@herzstiftung.de angefordert werden.
"Die Unterscheidung von statischer und dynamischer Belastung kann helfen, die Sportart zu finden, die für einen bestimmten Herzfehler gut passen könnte."Dr. Nicole Müller, Oberärztin der Abteilung Kinderkardiologie und Leiterin der Sektion Sportmedizin am Universitätsklinikum Bonn.
„Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen ist derzeit ein großes Problem – auch unter den Kindern und Jugendlichen mit angeborenem Herzfehler. Dem müssen wir dringend gegensteuern. Aktuelle Studien zeigen, dass etwa 85 Prozent der Betroffenen ohne Einschränkung Sport treiben können“, betont Kai Rüenbrink, Projektleiter der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung. „Eltern raten wir zu einem Sporttauglichkeitstest, in dem der behandelnde Kinderkardiologe die Belastbarkeit des Kindes genau dokumentiert. Das bringt Eltern, Lehrern oder Trainern mehr Klarheit und beugt einer Überbehütung vor.“ Welche sportlichen Aktivitäten für ein herzkrankes Kind oder Jugendlichen in Frage kommen und welche Risiken zu berücksichtigen sind, sei immer im Einzelfall von der behandelnden Kinderkardiologin oder des behandelnden Kinderkardiologen zu beurteilen. „Unsere Informationen sollen Betroffene dabei unterstützen, die individuell passende Sportart oder körperliche Aktivität für sich zu finden“, so Rüenbrink.
Das kompetente Wissen zu diesem Thema kommt zum richtigen Zeitpunkt. Denn laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten Kinder mindestens 60 Minuten pro Tag körperlich aktiv sein. Der deutschen KiGGS-Studie zufolge schaffen das aber nur 25,9 Prozent aller gesunden Kinder und Jugendlichen. Das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler meldet aus seinem Nationalen Register, dass nur 8,8 Prozent der Kinder mit angeborenem Herzfehler dieses tägliche Bewegungspensum erreichen. Dabei ist eine körperliche Fitness auch entscheidend, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen im späteren Leben vorzubeugen.
Die richtige Sportart finden: Worauf ist zu achten?
Ein Hauptmotiv für die Wahl sollte der Spaß daran sein. Grundsätzlich müsse das Leistungsniveau für die jeweilige Sportart mitbedacht und mit dem Behandlungsteam besprochen werden, so die Kinderkardiologin Dr. Müller. Der Ratgeber der Kinderherzstiftung bietet eine hilfreiche Übersicht, die an die neue Leitlinie angelehnt ist. Diese teilt Sportarten in Gruppen ein, die verschiedene Belastungsformen berücksichtigen. „Die Unterscheidung von statischer und dynamischer Belastung kann helfen, die Sportart zu finden, die für einen bestimmten Herzfehler gut passen könnte“, erklärt Dr. Müller.
Zum Beispiel zählen Ballsportarten wie Basketball, Fußball oder Volleyball zur Gruppe mit hoher dynamischer und geringer statischer Belastung, während Trendsportarten wie Skateboarden, Snowboarden oder aber Sprungdisziplinen der Leichtathletik zur Gruppe mit hoher dynamischer und hoher statischer Belastung zählen. Allerdings gebe es auch viele Sportarten, die Mischformen sind und die Belastungsformen je nach Ausführung stark variieren können. Eine weitere Übersicht zeigt anhand von Beispielen den Grad der Verletzungsrisiken von Sportarten an und wie die Empfehlung bei Einnahme von Gerinnungshemmern lautet.
Wo liegen Grenzen?
Eine Einschränkung der Sporttauglichkeit, bei der von ärztlicher Seite von körperlicher Belastung oder Sport abgeraten werden muss, kann in seltenen Fällen erforderlich sein, beispielsweise
wenn sich Herzrhythmusstörungen unter Belastung verschlimmern,
bei Engstellen an Herzklappen oder massiven Undichtigkeiten der Herzklappen,
bei selten auftretenden, angeborenen Erkrankungen der elektrischen Leitung des Herzens, mit hohem Potenzial für bösartige Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern.
Sportunterricht: Enge Absprachen zwischen Eltern, Ärzten und Lehrkräften wichtig
Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder bei komplexen Herzerkrankungen, sobald sie alt genug sind, in regelmäßigen Abständen eine Belastungsuntersuchung auf einem Fahrradergometer oder einem Laufband absolvieren. Viele Kinder können das schon im Alter von fünf oder sechs Jahren. „In der Regel werden EKG, Blutdruck und Sauerstoffsättigung aufgezeichnet, so dass mögliche sportassoziierte Probleme erfasst werden können“, erläutert Dr. Müller. Der Test biete zugleich die Möglichkeit, im Beisein der Kinderkardiologin oder des Kinderkardiologen die eigene Grenze auszutesten. „So sehen die Eltern, dass ihre Kinder merken, wann sie aufhören müssen. Das gibt ihnen häufig mehr Sicherheit.“
Mit Blick auf den Sportunterricht kommt den Eltern eine Schlüsselrolle zu, da sie alle relevanten Befunde ihres Kindes zur verpflichtenden Einschulungsuntersuchung mitbringen sollten. „Ein generelles Verbot von Schulsport ist nur in Ausnahmefällen notwendig und sinnvoll. Denn regelmäßige körperliche Bewegung ist wichtig und unerlässlich für die Entwicklung von Kindern, auch auf psychischer Ebene“, unterstreicht die Oberärztin Dr. Müller, die auch Co-Autorin der Leitlinie „Sport bei angeborenen und erworbenen Herzerkrankungen“ ist. Enge Absprachen und Kooperation zwischen Lehrkräften, Eltern und Ärzten seien unumgänglich für einen abwechslungsreichen und vielschichtigen Sportunterricht, aber auch um eine Gefährdung des Kindes zu vermeiden.
"Aktuelle Studien zeigen, dass etwa 85 Prozent der Betroffenen ohne Einschränkung Sport treiben können."
Kai Rüenbrink, Projektleiter der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung
Anlaufstellen bei Unklarheiten
Einige Kinderkliniken, insbesondere kinderkardiologische Abteilungen, haben inzwischen Ärztinnen und Ärzte, die sich auf Kindersportmedizin spezialisiert haben. Auch in kinderkardiologischen Schwerpunktpraxen besteht manchmal die Möglichkeit, sportmedizinische Untersuchungen durchzuführen. Wenn es im Rahmen dieser Untersuchungen Unklarheiten gibt, können sich diese wiederum an ein neu gegründetes „Expertenforum Kindersportkardiologie“ wenden, in dem Menschen zusammenkommen, die sich besonders in diesem Bereich spezialisiert haben.
Interessierte erhalten Informationen unter www.herzstiftung.de/expertenforum-kindersportkardiologie
Tipps
Der Sonderdruck „Herzfehler und Sport – Neue Perspektiven für mehr Gesundheit und Lebensqualität“ (22 Seiten) der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung, verfasst von Dr. Nicole Müller, Universitätsklinikum Bonn, kann kostenfrei angefordert werden per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de angefordert werden. oder per Tel. unter 069 955128-400.
Video des Online-Seminars mit Dr. Nicole Müller zum Thema „Sport mit angeborenen Herzfehlern" - Dürfen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborenem Herzfehler sportlich betätigen, worauf muss dabei geachtet werden und welche Voruntersuchungen sind nötig? herzstiftung.de/herzfehler-sport
Was man zur elektronischen Patientenakte jetzt wissen muss
Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherten. Sie startet zunächst in den Pilotregionen Hamburg und Franken. Bundesweit verfügbar sein soll sie zum 15. Februar 2025. Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv werden und widersprechen. Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man die Patientenakte einrichtet, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie man widersprechen kann.
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Darin können Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, medizinische Befunde, Laborwerte und Bildbefunde wie MRT- und Röntgenbilder gespeichert werden. E-Rezeptdaten werden zur Erstellung der persönlichen Medikationsübersicht automatisch in die elektronische Patientenakte übertragen. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, die dann bis zum 16. Lebensjahr von den Eltern verwaltet wird. Langfristig werden auch der Impfpass, das Zahnbonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass elektronisch integriert.
Wie wird sie eingerichtet?
Ab dem 15. Januar 2025 richten die Krankenkassen die ePA automatisch für ihre Versicherten ein. Versicherte werden vorab per Post informiert. Voraussetzung für die Nutzung ist die ePA-App der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Jede gesetzliche Krankenkasse wird eine eigene ePA-App für die neue elektronische Patientenakte anbieten. Die Apps sollen ab Januar verfügbar sein und auf Smartphones und Tablets ab Android 9 oder iOS 16 funktionieren. Auch auf PCs und Laptops können sie installiert werden.
Wie wird die App mit Daten gefüllt?
Versicherte können die App selbst verwalten und Dokumente einfügen, verbergen und löschen. Außerdem lässt sich festlegen, welche Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken für welche Zeitspanne Zugriff auf bestimmte Dokumente erhalten sollen. Auch Vertretungen lassen sich erstellen und wieder entziehen. Ältere Dokumente können Versicherte selbst einscannen und hochladen. Zudem kann man zweimal innerhalb von 24 Monaten die Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen.
Wie lange können Einrichtungen auf die ePA zugreifen?
Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist Kliniken oder Arztpraxen nur erlaubt, wenn es für die Behandlung notwendig ist. Jede medizinische Einrichtung muss protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Zudem ist der Zugriff zeitlich begrenzt. Bei Ärzt:innen und Kliniken auf 90 Tage, bei Apotheken auf drei Tage. Diese Zugriffsdauer kann auch individuell angepasst werden, etwa nur für den Tag des Behandlungstermins.
Welche Vorteile hat die ePA?
Wenn wichtige Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort verfügbar sind, erleichtert das den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Patient:innen. Doppeluntersuchungen entfallen, Arztwechsel werden einfacher. Vor allem in Notfällen ist es für Ärzt:innen wichtig, Vorerkrankungen oder eingenommene Medikamente zu kennen.
Welche Nachteile hat die ePA?
Für die ePA ist ein hoher Sicherheitsstandard vorgesehen, doch Datenlecks und Cyberangriffe können nie gänzlich ausgeschlossen werden. Dann könnten sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten. Zudem können langsame Internetverbindungen, Systemausfälle oder technische Fehler den Zugang erschweren. Benachteiligt sind Menschen ohne geeignetes Endgerät.
Wie funktioniert der Widerspruch?
Wer nicht möchte, dass die Krankenkasse eine ePA anlegt, kann widersprechen. Der Widerspruch muss direkt an die Krankenkasse gerichtet werden. Verschiedene Krankenkassen informieren bereits über die ePA und das Widerspruchsrecht. Aber auch später, wenn die Patientenakte bereits angelegt ist, kann man der ePA widersprechen, wenn man sie nicht oder nicht mehr möchte. Eine bereits erstellte ePA muss die Krankenkasse dann löschen, inklusive aller Daten. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer sich gegen die ePA entscheidet oder einen nur teilweisen Zugriff erlaubt, muss keine Einbußen in der Qualität der Versorgung befürchten. Informationen über Behandlungen und Diagnosen sind weiterhin in der Arztpraxis verfügbar.
Was passiert bei einem Wechsel der Krankenkasse?
Bei einem Krankenkassenwechsel wird die ePA übertragen, gleiches gilt für einen erteilten Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA. Auch diese Information wird an die neue Krankenkasse übertragen.
Ist die ePA ohne digitale Geräte nutzbar?
Die Nutzung der ePA ist auf digitale Endgeräte ausgelegt. Versicherte ohne digitale Endgeräte können die ePA aber passiv nutzen. So können sie selbst zwar keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten. Wird die Gesundheitskarte eingelesen, können aber die behandelnden Ärzt:innen im Zusammenhang mit der Behandlung Einsicht in die ePA nehmen und auch aktuelle medizinische Unterlagen einstellen. Wer ohne App einer Arztpraxis den Zugang zur ePA verwehren möchte oder Dokumente vor Zugriff schützen will, muss sich an die Ombudsstelle der eigenen Krankenkasse wenden. Alternativ kann, ebenfalls über die Ombudsstelle der Krankenkasse, eine Vertrauensperson als Vertreter benannt werden, die die ePA mit einem Endgerät verwalten kann.
RSV - die unterschätzte Gefahr für Babys und kleine Kinder
Schnupfen, Husten und Atembeschwerden sind häufige Begleiter der ersten Lebensjahre. Doch nicht nur die allgegenwärtigen Erreger von Erkältungen oder einer Virusgrippe verursachen diese Symptome bei Kindern und Erwachsenen. Hinter der Infektion steckt öfter als bisher vermutet das „Respiratorische Synzytial-Virus“, abgekürzt RSV, berichtet die Stiftung Kindergesundheit in ihrer aktuellen Stellungnahme.
Obwohl nur wenige Menschen seinen Namen kennen, füllt der tückische Krankheitserreger in den kälteren Monaten des Jahres die Betten der Kinderkliniken: Das RS-Virus ist weltweit verbreitet und die häufigste Ursache von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen und Kleinkindern. Jährlich gibt es etwa 95 RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und 16 Krankenhausaufenthalte pro 1000 Kindern im ersten Lebensjahr. Ein schwerer Verlauf des RS-Virus lässt sich kaum vorhersagen und eine Infektion kann schlimmstenfalls sogar tödlich verlaufen.
„Das RS-Virus ist die Ursache einer besonders häufigen und belastenden Virusinfektion, die das Atmungssystem befällt. Schon bis zum zweiten Geburtstag machen nahezu alle Kinder Bekanntschaft mit dem Keim“, sagt Kinder- und Jugendarzt Prof. Dr. Johannes Liese, Leiter des Bereichs Pädiatrische Infektiologie und Immunologie an der Universitäts-Kinderklinik Würzburg und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Kindergesundheit. Er stellt fest: „Dieses Virus ist der häufigste Grund weltweit für atemwegsbedingte Krankenhausaufenthalte von Kindern in den ersten fünf Lebensjahren.“
Altersabhängige Auswirkungen einer Ansteckung
Das RS-Virus löst akute Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege in jedem Alter aus. Besonders gefährdet sind Säuglinge. „Neugeborene sind deshalb stärker anfällig, weil ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist“, erläutert Prof. Dr. Johannes Liese. „Aber auch ältere Frauen und Männer ab 60 Jahren gehören zur Risikogruppe.“ Medikamente zur gezielten, antiviralen Behandlung von RSV-Infektionen gibt es nicht, es stehen jedoch verschiedene Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung. Professor Liese: „So können sich zum Beispiel werdende Mütter schon während der Schwangerschaft aktiv impfen lassen, um ihr Kind von Anfang an vor dem RS-Virus zu schützen.“ Zur RSV-Immunisierung stehen mittlerweile vier durch die EU-Kommission zugelassene Präparate zur Verfügung: Zwei davon sind Impfstoffe, zwei sind so genannte monoklonale Antikörper.
Symptome wie bei einer Virusgrippe
Die weite Verbreitung der RSV-Viren in der Bevölkerung wurde lange Zeit unterschätzt. Dabei führen sie jedes Jahr in Herbst und Winter zu ausgedehnten Epidemien. Eine Ansteckung mit dem RS-Virus verursacht bei Säuglingen und Kleinkindern, aber auch bei älteren Erwachsenen eine Reihe von Beschwerden, die von leichten erkältungsähnlichen Symptomen bis zu schweren Atemwegserkrankungen, wie Bronchiolitis, Bronchitis oder Lungenentzündung reichen, berichtet die Stiftung Kindergesundheit. In ihrem zeitlichen Auftreten ähneln RSV-Infektionen der Influenza. In Deutschland beginnt die RSV-Saison in der Regel im Oktober und dauert etwa drei bis fünf Monate, meist bis März.
Eine Infektion mit zwei Gesichtern
Gesunde, ältere Kinder überstehen eine RSV-Erkrankung meist ohne direkte Komplikationen. Drei bis sechs Tage nach der Ansteckung beginnt die Krankheit zunächst langsam als Schnupfen über zwei bis drei Tage. Fieber kann, muss aber nicht vorhanden sein. Nach einigen Tagen folgen dann Atembeschwerden, Schnaufen und keuchender Husten. Nach etwa vier bis sieben Tagen geht es dem Kind meist wieder besser.
Die Schwere der Erkrankung hängt allerdings stark vom Alter der betroffenen Person ab, betont die Stiftung Kindergesundheit. Bei jungen Säuglingen, Kleinkindern unter 2 Jahren, ehemaligen Frühgeborenen, immungeschwächten Patientinnen und Patienten, Kindern mit chronischen Herz- oder Lungenkrankheiten sowie bei genetischen Erkrankungen wie Trisomie 21 können die Infektionen schwerer verlaufen. Häufig treten auch asthmaähnliche Symptome, Mittelohrkomplikationen und Pseudokrupp als Begleiterscheinungen auf. Steigt die Infektion bis zu den Lungenbläschen hinab (Bronchiolitis), wird die Atmung deutlich beeinträchtigt. Das Kind stöhnt und gibt pfeifende Geräusche („Wheezing“) von sich, beim Einatmen wird die Haut zwischen den Rippen deutlich eingezogen und die Nasenflügel weit geöffnet („Nasenflügel-Atmung“).
„Eine lebenslange Immunität vor dem RS-Virus gibt es leider nicht“, bedauert Infektions-Experte Professor Liese. „Man kann wie bei der Grippe bis in das Erwachsenenalter immer wieder daran erkranken. Erneute Infektionen sind häufig, auch da es verschiedene RSV-Typen (RSV A und RSV B) gibt.“ Bei Kindern nimmt die Erkrankungsschwere jedoch mit der Zahl der wiederholten RSV-Infektionen und dem zunehmenden Alter ab.
Risiken bei Kindern und Erwachsenen
Durch RSV besonders gefährdet sind Babys, die zu früh – vor der 35. Schwangerschaftswoche – auf die Welt gekommen sind. Ihr Immunsystem ist noch nicht voll funktionstüchtig, manchmal haben sie auch durch die Beatmung in einem Inkubator (Brutkasten) eine vorgeschädigte Lunge, heute allerdings deutlich seltener als früher. Gefährlich werden kann eine RSV-Infektion aber auch für Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Herzfehlern oder einem chronischen Lungenleiden, sowie für Kinder mit Immundefekten oder unter einer immunsuppressiven Therapie bei einer Krebskrankheit. Bei diesen Kindern liegt die Sterblichkeit nach ihrer Aufnahme in einem Krankenhaus selbst unter den heutigen intensivmedizinischen Möglichkeiten bei etwa einem Prozent. Die meisten der erkrankten Säuglinge, die stationär versorgt werden müssen, waren zuvor jedoch gesund und keine Frühgeburten.
Bei älteren Personen ist eine Unterscheidung von RSV von anderen Viruskrankheiten wie Influenza oder SARS-CoV-2 kaum möglich, da sich die Symptome ähneln: Sie leiden unter Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und Fieber. Bei Kindern und Erwachsenen, die unter Asthma oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden, verläuft die RSV-Infektion oft besonders belastend. Patienten mit einem schweren Verlauf müssen häufig stationär aufgenommen und dort im Schnitt 12 Tage lang behandelt werden. Der Anteil von Patienten, die wegen einer RSV-Infektion auf die Intensivstation gebracht werden müssen, ist um 40 bis 60 Prozent höher als bei einer Influenza.
Impfungen für Schwangere, Babys und Senioren
Zum Schutz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit Juni 2024 die passive Immunisierung für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison unabhängig von Risikofaktoren. Das Mittel wird einmalig in den Oberschenkelmuskel des Babys gespritzt. Studien haben gezeigt, dass das Risiko eines RSV-bedingten Krankenhausaufenthaltes durch diese Passivimmunisierung deutlich reduziert werden konnte. Auch die Dauer des Krankenhausaufenthaltes wird gesenkt.
Eine weitere Schutzmöglichkeit vor RSV bietet die Impfung werdender Mütter. Sie können sich schon in der Schwangerschaft impfen lassen, um ihr ungeborenes Kind durch die Weitergabe ihrer eigenen Antikörper gegen RSV zu schützen. Die mütterliche Impfung wurde Ende August 2023 zugelassen, ist bisher aber in Deutschland von der STIKO noch nicht allgemein empfohlen. Die Impfung soll die Säuglinge bis zu ihrem 6. Lebensmonat vor RSV-Infektionen schützen. Für Personen ab 60 Jahre sind zwei RSV-Impfstoffe zugelassen.
RSV-Erkrankungen sind meldepflichtig
Die Diagnose einer RSV-Infektion wird meist im Krankenhaus gestellt. Es kommen dabei Antigentests aus Nasen-Rachen-Abstrichen und Nasen-Rachen-Spülwasser zur Anwendung. Seit Juli 2023 wird eine Erkrankung an RSV dem Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich gemeldet.